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Update 1.6.2019
Erste Lösung
Es gibt erste Entspannungen im Innsbrucker-Öffi-Downhill-Konflikt. #MTBInnsbruck hat in Gesprächen mit der Stadt und den IVB erreicht, dass ab sofort und pünktlich zum Saisonstart des Bikepark Innsbruck auch Downhiller in der Stubaitalbahn und auf der Linie J mitgenommen werden.
Wer mit Doppelbrückengabel und Vollvisierhelm in Innsbruck die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen will, der kommt nicht weit. Die Nordkettenbahnen untersagen für den Monat Mai den Transport von Donwhillbikes mit der Hungerburgbahn. Immerhin der Aufstiegsmöglichkeit schlechthin zum Ausgangspunkt des beliebten Arzler Alm Trails.
Streit als Auslöser
Hintergrund dieses temporären Verbots ist ein Streit zwischen einem Mitarbeiter der Hungerburgbahn und einem Mountainbiker, der offenbar bereits am 6. April Hausverbot erhielt und am 25. April nach einer Auseinandersetzung mit dem Bahnmitarbeiter gewalttätig wurde, wie der ORF berichtete. Nordkettenbahnen-Geschäftsführer Thomas Scholl sprach daraufhin ein Transportverbot für Downhillbikes für den gesamten Mai aus. Gewalt ist keine Lösung und das Verhalten des Mountainbikers ist keinesfalls zu gerechtfertigen. Eine ganze Gruppe aufgrund des Fehlverhaltens einer Einzelperson zu bestrafen, das kennen wir allerdings sonst nur vom Bundesheer. Warum man diesen Weg geht konnten wir trotz mehrmaliger Nachfrage bei den Nordkettenbahnen nicht erfahren. Auch nicht, wie man einen Downhiller erkennt und ob der gewaltbereite Mountainbiker überhaupt ein „Downhiller“ war.
Update Statement Nordkettenbahnen 17.5.2019
IVB schon länger restriktiv
In die Diskussion rund um die Beförderung von Downhillbikes sind dieser Tage auch die Innsbrucker Verkehrsbetriebe hineingerutscht. Für Radfahrer sind die Beförderungsrichtlinien sehr restriktiv: maximal 2 Räder im Bus, maximal 4 Räder in der Stubaitalbahn. Auf der Linie J sind am Heckträger bis zu 4 Räder möglich. Downhillbikes werden generell nicht transportiert, außer am Heckträger auf der Linie J (aber nicht nach Igls). Argumentiert wird das Transportverbot mit der häufigen Verschmutzung durch Downhillbikes und – im Fall von Igls – dass sich dort kein Bikepark befindet und die Befahrung des Waldes strengstens Verboten ist. Neu sind diese strengen Regeln nicht, wie wir auf Nachfrage aus Beförderungsbedingungen von 2017 erfuhren. Wie sinnvoll sie sind, ist eine ganz andere Frage. Denn ein Downhillbike wird folgendermaßen unterschieden:
„Ein Downhillbike unterscheidet sich von einem City,- Mountain,- E-Bike ganz klar durch das Gewicht und die Federungen, auch ist ein Downbillbike nicht für die Bergfahrt geeignet, die anderen angeführten Bikes allerdings schon.“
Michaela Krinner
KundInnenberaterin Innsbrucker Verkehrsbetriebe und Stubaitalbahn GmbH
Im Gespräch
Dass Mountainbiker in Innsbrucks öffentlichen Verkehrsmitteln nicht die willkommendsten Gäste sind, das zeigen Vorfälle und Schikanen aus den vergangenen Jahren. Aktuell scheint es ein Machtgeplänkel zwischen Beförderern, Stadt und Tourismus zu sein, bei dem die Mountainbiker zwischen die Räder geraten. Dass die Werbung mit Crankworx und der Bike City ein falsches Bild von Innsbruck zeichne, ließ beispielsweise Sport-Stadträtin Elisabeth Mayr über die Medien ausrichten. An Lösungen arbeiteten aktuell die Mädels und Burschen von #MTBInnsbruck. Sie befinden sich in Gesprächen mit der Stadt und können hoffentlich eine Entspannung der – von außen gesehen – recht kindischen Situation bewirken.
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