Firmenwagen? Firmenbike!

Kersten BognerLesestoff

Foto (c) Kersten Bogner

Die Bikepreise steigen bekanntlich gerade recht ordentlich. Ein guter Zeitpunkt sich alternative Finanzierungsmodelle anzusehen. Das nächste Bike als Firmenrad zu deklarieren, zum Beispiel, und damit – analog zum Firmenwagen – kräftig Steuern sparen.


Update 24.3.2021

Firmenradl

Intersport Österreich hat heute sein eigenes Jobbike-Konzept angekündigt: Firmenradl. Es wird allen Händlern in Österreich ab sofort zur Verfügung stehen und soll für Dienstgeber und -nehmer komplett ohne Risiko sein. Sparen tut man sich damit rund 30% vom Verkaufspreis, abgerechnet wird über Sachbezug beim Lohn und inkludiert ist eine Versicherung, die sogar Verschleiß abedeckt.


Vorab, „Jobrad“ – ein recht häufig verwendeter Begriff in Zusammenhang mit dem Firmenrad – ist ein deutscher Anbieter für Dienstradleasing, welcher sich diese Bezeichnung auch in Österreich hat schützen lassen.

Hierzulande gelten andere gesetzliche Rahmenbedingungen als beim Nachbarn, aber seit Anfang 2020 gibt es auch für heimische Unternehmen die Möglichkeit ihren Mitarbeitern ein steuerlich begünstigtes „Dienstfahrrad“ zur Verfügung zu stellen.

Die Idee dahinter ist es einen Anreiz zum ökologisch-nachhaltigeren Mobilitätsverhalten zu setzen. Durch Abzug der Mehrwertsteuer, aws Förderung und klimaaktiv Bonus sind Vergünstigungen von 30 bis 40% vom Listenpreis möglich. Ein guter Grund für manchen Bike-Afficionado beim Chef vorstellig zu werden.

So funktioniert’s

Beim sogenannten JobRad-Modell kauft das Unternehmen ein (Elektro-)Fahrrad zum Bruttoverkaufspreis beim Händler. Dieses kann es dem Mitarbeiter kostenlos zur Verfügung stellen.

Vorteil: das Unternehmen kann beim Kauf die Vorsteuer abziehen und das Rad als Betriebsausgabe in die Buchhaltung nehmen. Die Nutzung durch den Mitarbeiter zählt nicht als Sachbezug und ist lohnsteuerfrei.

Nachteil: eine verpflichtenden, 10-prozentigen betrieblichen Nutzung und vor allem deren Dokumentation (= Fahrtenbuch). Bezahlt der Mitarbeiter jedoch eine monatliche Nutzungsgebühr, entfällt das lästige Führen eines Fahrtenbuches. Also ganz ähnlich wie beim allseits bekannten Firmenwagen.

Gehaltserhöhungen oder Boni im Wert eines für LINES-Leser adäquaten Bergrades sind in Klein- und Mittelbetrieben nicht immer möglich, beziehungsweise ist vielen Unternehmern der Bedarf und das Angebot in diesem Bereich oft auch gar nicht bewusst. Um in den Genuss der staatlichen Vergünstigungen zu kommen zahlt es sich also vielleicht aus selbst die Initiative zu ergreifen und diese Art der Mitarbeitermotivation beim Chef modern zu machen.

Besonders hoch sind die Einsparungsmöglichkeiten im E-Bike-Sektor. Während beim Erwerb eines „normalen“ Rades über den Arbeitgeber nur die Mehrwertsteuer geltend gemacht werden kann, kommen bei der elektrisch unterstützen Variante noch zusätzliche Förderungen ins Spiel. Schauen wir uns die bundesweit ausgeschriebenen Möglichkeiten im Detail an:


Mehrwertsteuerfrei

Mit der Steuerreform ab 1.1.2020 wurde der Steuervorteil des (E-)Pkw auch dem (E-)Fahrrad gewährt. So ist das Dienst-Fahrrad und Dienst-Elektrofahrrad nun vorsteuerabzugsfähig, und auch die Privatnutzung ist vom Sachbezug befreit. Einziger Haken, wie schon oben beschrieben: entweder Nachweis über zumindest 10% berufsrelevante Fahrten oder eine monatliche Nutzungsgebühr (die unterliegt wiederum mitarbeiterseitig der Umsatzsteuer). Genauer formuliert: Das Nutzungsentgelt wird in 48 gleichbleibenden, monatlichen Raten bezahlt und bei der Lohnverrechnung durch entsprechenden Abzug vom Nettogehalt berücksichtigt. Basis für die Höhe des Nutzungsentgeltes ist der Nettoanschaffungspreis abzüglich betrieblicher Unterstützungen und Förderungen (z.B. klimaaktiv mobil, siehe unten), zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Auch wenn das Fahrrad nach der vereinbarten Zeit vom Mitarbeiter gekauft wird ist Umsatzsteuer fällig. Diese sollte aber nicht allzu hoch sein, denn nach vier Jahren kann der Mitarbeiter das Rad um einen symbolischen Verkaufspreis von 1 Euro erwerben, was aber natürlich mit dem Arbeitgeber abzuklären ist.

Wem das alles zu kompliziert wird, der kann sich direkt an Anbieter wie JOBbike – EDIT: oder willdienstrad.at wenden, welche auf die Umsetzung geförderter Bikekäufe spezialisiert sind. Die Anschaffung eines „Jobbikes“ unterliegt aber keinen Eingrenzungen was die Wahl des Fahrrades oder des Bikeshops angeht und die meisten Läden verfügen über reichlich Expertise in dem Bereich. Online findet man die wichtigsten Informationen sowie Anträge auf der klimaaktiv-Seite des Ministeriums: https://www.klimaaktiv.at/mobilitaet/radfahren/job-rad.html.

Auf Anfrage bei der Radwelt MichiKnopf wird uns bestätigt, dass die Nachfrage bei den derzeit laufenden Aktionen recht groß sei. Alleine in den letzten Wochen hat der Burgenländer gut 400 Räder über diese Aktionen verkauft. Zum größten Teil E-Bikes. Warum erklären auch die zusätzlichen Vergünstigungen beim Kauf eines Stromrades:


aws Investitionsprämie

Die schlechte Nachricht gleich vorab: Diese, aus der Coronakrise geborene, Maßnahme zur Wirtschaftsförderung, ist mit 28. Februar 2021 ausgelaufen. Es wird aber regierungsseitig bereits eine Verlängerung bis 31. Mai 2021 angedacht. Bei der aws Prämie wurden (und werden, hoffentlich) Investitionen in Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit mit 14 % des Nettoverkaufspreises prämiert. Einen Pferdefuß gibt’s dann doch noch: Die Maßnahme gilt nur für E-Bikes – nicht für Fahrräder ohne Antrieb.

Ob die Verlängerung der Regierungsmaßahmen wie angekündigt beschlossen werden sollte hier tagesaktuell zu erfahren sein: https://www.aws.at/corona-hilfen-des-bundes/aws-investitionspraemie/


E-Mobilitätsförderung 2021

Die Anschaffung von mindestens 5 Elektro-Fahrrädern wird für Betriebe, Gemeinden, Vereinen und Privatpersonen mit einem E-Mobilitätsbonus von insgesamt 400 Euro pro Rad (zuvor 350 Euro) unterstützt, davon 150 Euro durch den Sportfachhandel und 250 Euro durch das Klimaschutzministerium. Im Zuge dieser Fördermaßnahme wurde auch die Mehrwertsteuer auf Fahrradreparaturen von 20 auf 10 Prozent halbiert. Das Bikeservice sollte also etwas günstiger werden.

Weitere Infos zur Einreichung findet ihr hier: https://www.klimafonds.gv.at/call/e-mobilitaet-fuer-private-2020-2021/


Etwas Sitzfleisch zum Ausfüllen von Förderanträgen vorausgesetzt sind vor allem beim Kauf von E-Bikes Einsparungen (so die aws Investitionsprämie, wie angekündigt, fortgesetzt wird) von bis zu 40% möglich. Zu beachten ist, dass das Förderwesen einem steten Wandel unterliegt und die meisten Maßnahmen ein Ablaufdatum haben. Des Weiteren gibt es auch immer wieder Landesförderungen für Private. Wer zum Beispiel bei einem burgenländischen Händler kauft bekommt derzeit 150 Euro vom Land zugeschossen, wie uns Michi Knopf erzählt.

It´s a jungle out there – aber die Machete rauszuholen zahlt sich aus!

Über den Author

Kersten Bogner

Burgenländer mit dem es seit den 1980ern bergab geht, bevorzugt auf dicken Reifen. Nach 25 Jahren Boards, Weltenbummel und Rock'n'Roll nun voll im Downhillfieber. Anders gesagt: Old but gold!

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